Vertriebsbeschränkungen auf Amazon Marketplace – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview für die Zeitschrift INTERNET WORLD Business
Im letzten Jahr lenkte der Sportartikelhersteller ASICS mit einem pauschalen Verbot des Verkaufs seiner Produkte auf Online-Marktplätzen die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamts auf sich. Das Vorgehen des Unternehmens scheiterte jedoch an verschiedenen kartellrechtlichen Bedenken der Wettbewerbshüter aus Bonn. Doch von sich reden machen seit längerem auch andere Markenhersteller wie bespielweise Fossil und Lacoste, die einen Online-Verkauf ihrer Produkte nur noch sogenannten autorisierten Händlern erlauben wollen und dahingehende Vertriebsbeschränkungen erlassen. Im Gespräch mit der Zeitschrift INTERNET WORLD Business erläuterte Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild die Zulässigkeit solcher selektiven Vertriebssysteme.