Abmahnung von eBay-Händlern

24. September 2007
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T-Online Nachrichten

„Ich habe gesehen, dass mehrere Online-Unternehmer kein Impressum angeben, obwohl das doch vorgeschrieben ist“, sagt ein Mann, der sich als eBay-Verkäufer vorstellt. „Können wir da nicht ins Geschäft kommen?“ Solche Anrufe bekommen wir in der Anwaltskanzlei Hild  & Kollegen öfters. Auf diese reagieren wir jedoch nicht, sondern abgemahnt wird bei uns nur dann, wenn es einen klaren Auftraggeber und Kostenschuldner gibt. Wir höheren jedoch immer öfter von Kanzleien, die es hier nicht so genau nehmen.

Möchten Sie sich gegen Abmahnungen schützen? Oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? Durch unsere tägliche Praxis als auf diesem Bereich spezialisierte Kanzlei können wir die Risiken und Kosten für unsere Mandanten minimieren. Wie sind Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Abmahnung und beraten Sie gerne auch in Ihrem Fall.

Lesen Sie hier das Interview bei t-online.de.

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