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Interview mit monster.de zum Thema „Kündigung per SMS“

Rechtsanwalt Hild stellte in dem Interview mit monster.de vom 01.02.2008 klar, "um dem Gesetz zu genügen, muss eine [arbeitsrechtliche] Kündigung schriftlich, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Sonst ist sie nicht wirksam. Demnach ist jede elektronische Form wie etwa SMS oder E-Mail ausgeschlossen".

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