Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller im Interview mit hr-iNFO zur Frage der Urheberschaft von KI-Werken
Kunst aus der Maschine. Doch kann eine Maschine überhaupt Kunst erschaffen? Tatsächlich hat das digitale Zeitalter es uns ermöglicht, Werke mittels künstlicher Intelligenz (KI) zu erschaffen. So ist es nunmehr möglich, Bilder anhand mathematischer Muster oder Algorithmen, die Pinselstriche und andere gemalte Effekte simulieren, zu generieren. Die Möglichkeiten sind nahezu grenzenlos. Ihre Ergebnisse sind kaum von menschlichen Werken zu unterscheiden. Doch wer ist eigentlich Urheber? Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller beantwortete die wichtigsten Fragen rund um das Thema Urheberschaft von KI-Werken.