„Wenn den Chef die Neugier plagt“ – Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller-Simon im Interview mit Handelsblatt.com
Ob und inwieweit der Arbeitgeber auf den E-Mail-Verkehr seiner Mitarbeiter zugreifen darf, hängt davon ab, ob die private Nutzung des Geschäfts-Accounts im Betrieb erlaubt oder sie zumindest geduldet ist.