„Wenn den Chef die Neugier plagt“ – Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller-Simon im Interview mit Handelsblatt.com
Der Umgang mit den Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter ist für Unternehmen ein riskantes Thema. Denn ob und inwieweit der Arbeitgeber auf den E-Mail-Verkehr seiner Mitarbeiter zugreifen darf, hängt davon ab, ob die private Nutzung des Geschäfts-Accounts im Betrieb erlaubt oder sie zumindest geduldet ist. Auf der einen Seite will das Unternehmen wichtige Kundenanfragen, die auf dem Mail-Account des betroffenen Mitarbeiters eingehen, bearbeiten, auf der anderen Seite aber muss auch das Fernmeldegeheimnis gewahrt werden.