Interview mit monster.de zum Thema „Kündigung per SMS“
Die neuen Telekommunikationsmittel finden immer mehr Einzug in unser Leben. Doch wie sieht es rechtlich aus?
Rechtsanwalt Hild stellte in dem Interview mit monster.de vom 01.02.2008 klar, „um dem Gesetz zu genügen, muss eine [arbeitsrechtliche] Kündigung schriftlich, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Sonst ist sie nicht wirksam. Demnach ist jede elektronische Form wie etwa SMS oder E-Mail ausgeschlossen“.
Doch es ist Vorsicht geboten. „Wenn Sie eine unwirksame Kündigung bekommen haben, dann wird in der Regel auch eine formwirksame Kündigung folgen“.
Rechtsanwalt Hild rät deshalb, sich jurstisch beraten zu lassen.