„Der große Trinkbeutel-Streit“ – Gastbeitrag von Herrn Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild in der Augsburger Allgemeine
Seit 1969 wird Capri-Sonne verkauft und besonders bei Kindern erfreut sich das süße Getränk im Alu-Beutel großer Beliebtheit. Genau jene Verpackung ist nun wieder einmal Angelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung: Der Standbodenbeutel ist eine dreidimensionale Marke der SiSi-Werke, welche Capri-Sonne produzieren. Doch auch andere Firmen wollen ihre Getränke in dieser Verpackung vertreiben. Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild erläutert in der Augsburger Allgemeinen, wie weit sich der Schutzumfang einer 3D-Marke auswirkt.
Den vollständiger Artikel lesen Sie in der Augsburger Allgemeinen vom 08.02.2014.