Interview mit Computer Reseller News: „Gegenwind für Abmahnprofis“

21. Oktober 2008
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Computer Reseller News

Immer häufiger betrachten Deutsche Gerichte die Abmahnungen besonders häufig klagender Unternehmen äußerst kritisch und scheinen durch die tendenzielle Herabsetzung des Streitwertes die Lukrativität solcher Klagen zu senken versuchen. So wurde auch das Vorgehen der e-tail GmbH, einer der häufigsten Abmahner, von den Landgerichten Paderborn (Urteil vom 03.04.2007, Az.: 7 O 20/07) und Hildesheim (Beschluss vom 10.05.2007, Az.: 11 O 17/07) wie auch vom OLG Hamm als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Die e-tail GmbH sprach regelmäßig Abmahnungen im eigenen Namen, ohne anwaltliche Unterstützung aus und verlangte hierfür eine „Unkostenpauschale“ vom 200 Euro. „Entscheidend ist, dass das vor dem Landgericht Paderborn erstrittene Urteil für sich genommen bestätigt wurde und die e-tail GmbH damit den Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit gegen sich gelten lassen muss“, sagt Hagen Hild von der mit der Verteidigung betrauten Anwaltskanzlei.

Eine Entwarnung in Sachen Abmahnungen kann allerdings noch nicht gegeben werden.

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