Artikel im Deutschen Wirtschaftsanwalt 2007: Internetrecht – Eine Herausforderung für Unternehmen von Rechtsanwalt Hagen Hild

01. Dezember 2007
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Der Deutsche Wirtschaftsanwalt

Aus der Zeit Ende der 90er Jahre stammt der Mythos, dass das Internetrecht ein rechtsfreier Raum sei. Dies entspricht in keinster Weise der Realität: Das Internet ist ein rechtlich sehr komplexer Raum, aber keinesfalls rechtsfrei.

Die Probleme beginnen bereits beim Begriff Internetrecht. Dieses gibt es offiziell weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in anderen Ländern. Verwirrt wird man durch weitere Begrifflichkeiten wie Onlinerecht, Multimediarecht oder Recht der Neuen Medien, die alle nur dasselbe Rechtsgebiet umschreiben.

Das sog. Internetrecht ist vielmehr eine Mischung aus verschiedenen Rechtsproblemen aus dem Gebiet des Internets und des E-Commerce. Vorwiegend handelt es sich um Fragestellungen des Zivil- und Zivilvertragsrechts, des AGB-Rechts, des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts, des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Presserechts und des IT-Rechts.

Dementsprechend schwierig ist es, ein Rechtsproblem einem bestimmten Gebiet zuzuordnen. Gerade im Kanzleialltag ist zu beobachten, dass Mandanten keine genaue Vorstellung haben – und aufgrund der fließenden Übergänge auch nicht haben können –, welchem Bereich ihr Rechtsproblem zuzuordnen ist. Ein urheberrechtlicher Fall stellt sich dann als Markenrechtsverletzung, eine Markenrechtsverletzung als Wettbewerbsverstoß dar. Bei Unternehmen ist häufig zu beobachten, dass ein scheinbar „einfaches Projekt“ mit klarer Zielsetzung, wie beispielsweise ein Internetportal, die ganze Bandbreite des Internetrechts streift. Hier ist es ratsam, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen, die mit allen diesen Randgebieten gut vertraut ist. Es ist für die Mandanten so ungleich einfacher, alle Informationen aus einer Hand zu bekommen.

Die Probleme beginnen bei der Auswahl des Domainnamens – der Internetadresse – bei der auch Marken- und wettbewerbsrechtliche Fragen zu beachten sind. Bereits dort kann eine Markenrecherche sinnvoll sein. Gegebenenfalls sind nationale und internationale Marken einzutragen, um den Vertrieb der Produkte langfristig absichern zu können und Investitionen planbar zu machen. Die Geschäftsidee bedarf zudem oft einer marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Überprüfung. Vor Beauftragung der Programmierung sind die Interessen der Parteien, also deren Rechte und Pflichten in IT-Verträgen zu regeln. Dieser Punkt wird in der Praxis gerne vernachlässigt: Zu Beginn eines Projekts sind erfahrungsgemäß die Beziehungen zwischen zukünftigem Portalbetreiber und Programmierer meist noch gut. Wenn jedoch die ersten Fehler auftreten, ändert sich dies schnell. Ganze Projekte können so kippen. Besondere Anforderungen sind für Webseiten zu beachten. Mit überladenden Informationspflichten für Unternehmen im Bereich des Fernabsatzes, des E-Commerces sowie weiteren Informationspflichten für Teledienste, Mediendienste oder Pflichten nach der Preisangabenverordnung hat der Gesetzgeber sich hinsichtlich der für den Laien unüberschaubaren Regelungen selbst übertroffen. Die Informationspflichten bestehen jedoch und müssen beachtet werden.

Bei der Bearbeitung dieser Gebiete ist nicht nur fundiertes Wissen erforderlich, sondern auch ein tiefgreifendes technisches Verständnis des Internets Voraussetzung. Wie heute im Wirtschaftsleben selbstverständlich Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt werden, sollte ein Anwalt für Internetrecht HTML-Kenntnisse vorweisen. Dieser HTML-Code besteht nicht nur aus dem Text der Webseiten, sondern enthält darüber hinaus weitere nicht sichtbare Teile. Hierin finden sich oft kleine, aber wichtige Details, die einen Fall entscheiden können. Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse des Internets erforderlich. Damit ist nicht die Bedienung einer Suchmaschine gemeint oder der Kauf eines Artikels bei ebay. Im Falle einer Verletzung müssen Inhaber von Domains ebenso wie IP-Adressen ermittelt werden. Damit Computer in Netzwerken wie dem Internet kommunizieren können, muss jeder Computer eine eindeutige Adressierung haben. Dies ist die IP-Adresse. Oftmals kann nur so ein Verletzer, ein Konkurrent oder ein nicht zahlender Kunde ermittelt werden.

Diese Wissensvoraussetzungen erklären unter anderem das Phänomen, dass Internetrecht heute vorwiegend von jüngeren Anwaltskanzleien angeboten wird. Dadurch ist es auch zu verstehen, dass es sich bei den führenden Kanzleien im Bereich Internetrecht in Deutschland vorwiegend um kleinere Kanzleien handelt. Die Schwierigkeit besteht darin, sich einerseits auf das Internetrecht extrem zu spezialisieren, sich jedoch andererseits ebenso sicher in den Gebieten zu bewegen, die zwangsläufig mit dem Internetrecht in Berührung kommen. Dementsprechend sind Internetrecht und Rechtsgebiete aus dem gewerblichen Rechtsschutz wie Marken-, Urheberund Wettbewerbsrecht gedanklich kaum voneinander zu trennen. Ebenso dicht verbunden sind das IT-Recht und das Internetrecht, da die meisten IT-Projekte heute über eine Schnittstelle ans Internet angebunden sind. Aufgrund der Fokussierung sind wir und andere spezialisierte Kanzleien überwiegend bundesweit tätig oder werden von ausländischen Mandanten beauftragt.

Heute steckt das Internetrecht längst nicht mehr in den Kinderschuhen, sondern ist das Rechtsgebiet, in dem Urteile am schnellsten publiziert werden und natürlich am häufigsten im Internet zu finden sind. Trotzdem gibt es im Gegensatz zu den traditionellen Rechtsgebieten immer wieder Fälle in denen juristisches Neuland betreten wird. Aus diesem Grund ist das Internetrecht eines der spannendsten und dynamischsten Rechtsgebiete. Dies bringt es jedoch auch mit sich, dass man als Rechtsanwalt stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sein muss. Aufgrund dessen, dass die Urteile zuerst im Internet und dann in den Fachzeitschriften veröffentlicht werden, ist der Aufbau eines Wissensmanagements von zentraler Bedeutung. In unserer Kanzlei haben wir speziell für uns eine interne Wissensmanagement-Datenbank programmiert, mit der Urteile einerseits kategorisiert, andererseits aber auch durch eine ausgeklügelte Suchfunktion jederzeit schnell abgerufen werden können.

Die Zusammenarbeit mit Internetrecht-Spezialisten bietet für Unternehmen daher die Chance,die Herausforderungen der komplexen Materie des Internetrechts zu meistern und sich hierdurch Wettbewerbsvorteile zu sichern.

RA Hagen Hild ist Spezialist für Internetrecht

und betreibt die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen in Augsburg.

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