Illegale Filmaufnahmen – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk auf Bayern 1

22. November 2016
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Bayern 1

Die fortschreitende Technik ermöglicht heute unauffällige Bild- und Filmaufnahmen, ohne dass es der Abgebildete selbst überhaupt mitbekommt oder sich dagegen wehren kann – schlimmstenfalls findet er sich dann schlussendlich sogar im Internet in aller Öffentlichkeit wieder. In welchen Fällen es sich hierbei um illegale Aufnahmen handelt und wie Betroffene reagieren können, erklärte Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk auf Bayern 1.

Mit nahezu jedem Mobiltelefon lassen sich heutzutage brauchbare Bilder schießen, ferngesteuerte Drohnen werden bezahlbarer und ermöglichen hochauflösende Aufnahmen aus der Luft und auch Überwachungssysteme für das Eigenheim werden immer kleiner und erschwinglicher. Wenn Sie sich jedoch leichtbekleidet im eigenen Garten sonnen möchten und plötzlich eine Drohne über Ihrem Kopf kreist oder das Grundstück des Nachbars einem Filmstudio gleicht und das Blickfeld der Kameras auch in das eigene Schlafzimmer gerichtet ist, dürfte es für die Betroffenen mit der Freude über die moderne Technik geschehen sein. Doch was ist tatsächlich zulässig und ab wann handelt es sich um illegale Aufnahmen, die dann mitunter strafbar sein können?

Im Interview vom 17.11.2016 mit dem Bayerischen Rundfunk auf Bayern 1 in der Sendung „Mittags in Schwaben“ erklärte Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild, wie unterschiedliche Arten von Aufnahmen in verschiedenen Situationen zu beurteilen sind. Denn wenn auch womöglich ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen das Tätigen von Filmaufnahmen bestehen kann, handelt es sich nicht automatisch um eine Tat mit strafrechtlicher Relevanz, wie beispielsweise die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB). Erster Ansprechpartner für Betroffene in solchen Fällen sollte jedenfalls ein spezialisierter Rechtsanwalt sein, der die Situation besser einzuschätzen weiß und gemeinsam das weitere Vorgehen gegebenenfalls in Absprache mit der Polizei plant.

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