Illegaler Musik-Upload zwingt Eltern zum Abwägen – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen
Eltern müssen verraten, welches ihrer Kinder illegal Musik zum Kauf im Internet angeboten hat. Andernfalls zahlen sie selbst dafür. Dies hat das OLG München in seinem Urteil vom 14.01.2016 (Az.: 29 U 2593/15) entschieden. Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild hat hierzu im Rahmen eines Interviews mit der Augsburger Allgemeinen Stellung bezogen.
Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Rahmen von sog. Filesharing-Fällen die Verpflichtung des Anschlussinhabers – wenn dieser die tatsächliche Vermutung seiner Haftung entkräftet hat – zu einer weitergehenden Mitwirkungspflicht (sog. „sekundäre Darlegungslast“). Das Oberlandesgericht München geht in einer neuen Entscheidung nun davon aus, dass Anschlussinhaber alle bekannten Fakten zum verantwortlichen Verletzer darlegen müssen, diesen also sogar benennen müssen, wenn ihnen der tatsächliche Verletzer bekannt ist. Eine Berufung auf „eines der drei volljährigen Kinder“ genügt dann nicht.
Den Rechtsanwalt und IT-Spezialisten Hagen Hild überrascht die Entscheidung nicht, was er im Interview mit der AZ online erläutert, denn der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren genau in diese Richtung tendiert.