„Digitale Archäologen“ – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit CHIP
Der griechische Begriff „Archäologie“ bedeutet wörtlich übersetzt „Altertümerkunde“. Sie befasst sich im klassischen Sinne mit Völkern und den Hinterlassenschaften vergangener Kulturen. Diesem Ziel haben sich mittlerweile auch verschiedene Projekte im Internet verschrieben: Der Archivierung und Erhaltung der ersten Gehversuche im damals neuen digitalen Medium für zukünftige Generationen. Zur Zulässigkeit solcher Archivierungen und auch der nachträglichen Veröffentlichung solcher Daten, befragte das CHIP-Magazin Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild.
Das Interview ist nachzulesen in der Ausgabe 04/2013.