Irreführende Werbung für das Neun-Uhr-Abo lockt Kunden in die Abo-Falle – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen
In Augsburg sieht man sie zur Zeit fast überall: Plakate der Stadtwerke auf denen für das neue Neun-Uhr-Abo geworben wird. Es gilt täglich ab 9 Uhr und und ist laut Plakat „monatlich kündbar!“. Ein klarer Fall von irreführender Werbung meint Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild. Denn will der Kunde vor Ablauf eines Jahres kündigen, muss er für jeden Monat, in dem er das Abo bereits genutzt hat, nachzahlen: je nach Geltungsbereich mindestens zehn Euro pro Monat. Tatsächlich schließt der Kunde also einen Vertrag über mindestens zwölf Monate, da eine vorzeitige Kündigung mit Nachteilen für den Kunden verbunden sei.
Den vollständigen Artikel finden sie hier und in der Printausgabe der Augsburger Allgemeinen vom 17.01.2018.