Papierrechnung kostet bei Vodafone ab Februar generell 1,50 Euro – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit teltarif.de

31. Januar 2012
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teltarif.de

Die klassische Rechnung auf Papier ist mittlerweile eine Rarität geworden. Der Unternehmer von heute versendet solche per E-Mail. Wünscht der Kunde weiterhin eine Rechnung in Papierform, muss er meist einen Aufpreis zahlen. Wird dieser Aufpreis vor Vertragsschluss vereinbart, ist daran auch grundsätzlich nichts zu beanstanden. Anders kann es jedoch aussehen, wenn der Unternehmer während eines laufenden Vertrages die Papierrechnung als kostenpflichtig deklariert und wie Vodafone plötzlich eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhebt. Rechts- und Fachanwalt Hild äußerte sich im Interview mit teltarif.de zu diesem Vorgehen.

Vodafone ist der Ansicht, dass die Einführung einer Kostenpflicht für Papierrechnungen in den Bereich der Nebenleistungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt. Eine Besonderheit im Rahmen von Nebenleistungen ist aber, dass der Kunde durch eine Änderung solcher Bestimmungen, kein Recht an einer außerordentlichen Kündigung hat, so Vodafone.

Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild hält ein solches Vorgehen jedoch für unzulässig, da eine Änderung des Preises von Vodafone genauer begründet werden müsste. Zur Wirksamkeit einer solchen Preisklausel muss vielmehr bereits in der Klausel selbst angegeben werden, unter welchen Voraussetzungen eine Preiserhöhung zulässig ist, um eine willkürliche Preispolitik und insbesondere Gewinnsteigerung gegenüber den Kunden zu verhindern.

» zum Interview auf teltarif.de

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