Interview mit der teltarif.de Onlineverlag GmbH zum Thema „freenet: Die DSL-Abfrage wird zur Werbefalle“
Bevor man ein DSL-Paket bei einem Anbieter bestellt, gehört eine Verfügbarkeitsabfrage eigentlich zur Normalität. Nur so kann man feststellen, ob der gewünschte Anbieter am Wohnort einen Anschluss schalten kann, welche Geschwindigkeit erreicht werden kann und ob zum Beispiel ein sogenannter Regio-Zuschlag bei Bitstream-Schaltung anfällt.
Bei freenet jedoch entpuppt sich die bei praktisch allen Anbietern unverfängliche DSL-Abfrage als Werbefalle. Für den Normal-User kaum erkennbar – und an dieser Stelle auch nicht zu erwarten – steht im Kleingedruckten unterhalb der freenet-DSL-Verfügbarkeitsabfrage: „Mit einer Prüfung der Verfügbarkeit gibt der Interessent das Einverständnis, zur unverbindlichen Nachberatung angerufen zu werden.“ Genau das tut freenet dann offensichtlich auch und beschäftigt seine Call-Center mit der telefonischen Akquise der vermeintlich Einverstandenen.
Auch wenn das Unternehmen den Passus mittlerweile wieder entfernt hat und das zuständige Fachteam laut einer Sprecherin eigenverantwortlich und ohne Zustimmung der Geschäftsführung gehandelt hat, sieht Fachanwalt für IT-Recht, Hagen Hild, im freenet-Kleingedruckten eindeutig ein nicht legales Vorgehen. „Dass ich hier eine Einwilligung erteile, dass ich angerufen werde, ist sicherlich überraschend“, so Hild. Zudem sei der kleingedruckte, graue Text nicht hervorgehoben und werde am wenigsten auf der Abfrage-Seite wahrgenommen. Hild: „Man muss davon ausgehen, dass hier keine rechtlich zulässige Einwilligung vorliegt. Ich kann nur dann meine Erlaubnis zu etwas geben, wenn mir auch bewusst ist, dass ich dies tue.“ Letztlich handele es sich bei der von freenet gewählten Variante zudem um eine „Einwilligung unter Zwang. Der Nutzer hat gar keine andere Möglichkeit, wenn er die Abfrage nutzen will.“