Interview mit der teltarif.de Onlineverlag GmbH zum Thema „Ungewolltes Roaming im Inland“

14. Oktober 2008
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teltarif.de

Wer im Inland in Grenznähe mit seinem Handy telefoniert oder mit Hilfe eines UMTS-Handys drahtlos im Internet surft, dem kann es passieren, dass sich das Handy unbemerkt in ein ausländisches Fremdnetz des Nachbarlandes einwählt. Eine Daten- oder Telefonflatrate verspricht zwar unbegrenztes surfen oder telefonieren für einen Pauschalpreis, dies gilt jedoch nur solange, wie man sich im jeweiligen Heimatland aufhält.

Ein Nutzer einer BASE-Internet-Flatrate durfte diese Erfahrung machen. Dieser machte Ende Juli bis Anfang August Urlaub im schönen Schwarzwald, genauer gesagt in der Gegend zwischen Freiburg und Lörrach. Im Gepäck hatte er seinen Laptop, über den er mit der Base-Internet-SIM samt UMTS-Handy drahtlos im Internet surfte.

Nach dem Urlaub kam dann die böse Überraschung: Da er sich im Grenzgebiet zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz aufgehalten hatte, hatte sich das Handy unbemerkt in das Netz von Orange Frankreich eingebucht und dieses zum Datentransfer benutzt. Eine Rechnung in Höhe von knapp 290 € ließ nicht lange auf sich warten.

Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht, hält die Position von BASE für fraglich. Da der Nutzer innerhalb von Deutschland (mit Ausnahme von o2) das Netz gar nicht wechseln könne, müsse man „prinzipiell davon ausgehen, dass ich mich auch nur in meinem Netz aufhalten kann. Warum sollte ich also darauf achten, ob ich in ein ausländisches Mobilfunknetz gerate, vor allem, wenn ich nur im grenznahen Gebiet bin?“

„Ich sehe das Verschulden eher beim Mobilfunkbetreiber“, sagt der Augsburger Anwalt. Seiner Ansicht nach müsse das Unternehmen vor einer Fremdnetz-Einwahl – insbesondere im Inland – den Nutzer explizit informieren bzw. dessen Zustimmung, beispielsweise per SMS oder Klick beim Aufbau der Datenverbindung einholen. „Wenn der Nutzer hier haften soll, müsste es entsprechende Hinweise des Netzbetreibers gegeben haben“, so Hild.

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