Wann beginnt eigentlich ein DSL-Vertrag? – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit teltarif.de
Wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, verlängert sich in der Regel ein Telekommunikationsvertrag um die ursprüngliche Laufzeit. Daher stellt sich regelmäßig die Frage wie und wann ein DSL-Vertrag fristgerecht gekündigt werden kann? Dieser Problemkreis wird dadurch verschärft, dass sich dies nach dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns berechnet und der Vertragsbeginn im „Kleingedruckten“ gern versteckt wird.
Der Vertragsbeginn von DSL-Verträgen kann unterschiedlich definiert sein. Im Falle eines Kunden von Vodafone ging das Unternehmen bereits von einem Vertragsbeginn bei Unterrichtung des Kunden über das genaue Datum der Freischaltung aus und berief sich auf das „Kleingedruckte“: Hier fand sich die Aussage, dass das Vertragsverhältnis bereits dann beginnt, wenn dem Kunden sein Anschlusstermin mitgeteilt wird und nicht erst dann, wenn der Anschluss tatsächlich freigeschaltet wurde.
Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild äußerte sich zu dieser Vorgehensweise dahingehend, dass der Vertragsbeginn und das sich daraus ergebende Vertragsende durchaus sehr unterschiedlich im Rahmen der AGB durch das Unternehmen festgelegt werden kann. Dem Verbraucher muss das Vertragsbeginn-Datum jedoch klar und deutlich mitgeteilt werden, damit das Unternehmen seine Aufklärungspflichten zu den „wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung“ (§ 312c BGB) erfüllt.