Inhalte mit dem Schlagwort „§ 287 ZPO“

30. Dezember 2019

Filesharing von Computerspiel – Schadenersatzberechnung

File Sharing: Urteilsspruch
Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.10.2019, Az.: 3 U 1387/19

Ein Videospiel wurde widerrechtlich über Filesharing im Internet angeboten, worauf die Klägerin den Betreiber des Internetanschlusses abmahnte und letztlich in erster Instanz 900 € Schadensersatz zugesprochen bekam. Doch die Klägerin legte dagegen Berufung ein und forderte ca. 5000 € an Schadensersatz, weil der (hypothetische) Online-Verkaufspreis für das Spiel mit der Anzahl der während der Spanne der Verletzungshandlung möglichen Abrufe multipliziert werden müsste. Dies lehnte das Gericht aber ab, da der in der Vorinstanz vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls festgelegte Schadensersatz von 900 € vollkommen ausreichend ist.

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17. Oktober 2019

Überhöhte Abmahnkosten bei illegalem Hochladen eines Computerspiels

Mann sitzt vor dem Laptop mit der Hand auf der Maus
Urteil des LG Frankenthal vom 12.03.2019, Az.: 6 O 313/18

Weil er die Raubkopie eines Computerspiels im Internet zur Verfügung stellte, ohne eine entsprechende Einwilligung der Produzentin des Computerspiels zu besitzen, wurde ein Jugendlicher von eben dieser Produzentin abgemahnt. Im sich anschließenden Rechtsstreit forderte diese von dem Jugendlichen unter anderem Abmahnkosten in Höhe von 984,60 €. Das LG Frankenthal hat nun festgestellt, dass als Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abmahnkosten § 97 a UrhG n.F. gelte, weshalb die Produzentin lediglich Abmahnkosten in Höhe von 124 € fordern könne. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass eine pauschale Berechnungsmethode für den Schadensersatz bei illegalem Download von Musikstücken, sich nicht auf Computerspiele übertragen lasse.

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