Inhalte mit dem Schlagwort „0180-Nummern“

04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

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26. Februar 2010

Preisangabengestaltung für (0)180er Rufnummern ab dem 1. März 2010

Meldung der Bundesnetzagentur vom 04.02.2010

Am 01. März 2010 treten Änderungen zum Schutz des Verbrauchers im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dienstleistungen im Rufnummernbereich (0)180 heißen von nun an nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern erhalten den neuen Namen "Service-Dienste". Außerdem werden preisliche Obergrenzen für Anrufe aus dem Fest- und Mobilfunknetz festgelegt.
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