Zur Abgrenzung von freier Benutzung und abhängiger Bearbeitung eines Werkes
Stellt ein Werk (hier: Bildmotive von Babys und Kleinkindern) eine abhängige Bearbeitung einer Vorlage iSd § 23 UrhG dar und nicht lediglich ein selbstständiges Werk, das allenfalls in freier Benutzung der Vorlage entstanden ist, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn keine Einwilligung des Urhebers gegeben ist. Entscheidend ist, inwieweit das Werk von den eigenschöpferischen Zügen des benutzten Werkes abweicht. Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes bestimmt sich nach dem in der konkreten Formgestaltung zum Ausdruck gelangten Gesamteindruck in seiner schöpferischen Eigenart.