Inhalte mit dem Schlagwort „Access-Provider“

04. Januar 2010

Access-Provider: keine „Speicherung auf Zuruf“

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 11 W 41/09

Ein Access-Provider ist nicht zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet; auch dann nicht, wenn ihm vor Beendigung der Internetverbindung Rechtsverletzungen mitgeteilt werden. § 101 II Nr. 3 und IX UrhG begründen keine dahingehende Pflicht zur Speicherung von Daten auf Zuruf, vielmehr normiert diese Regelung lediglich einen Auskunftsanspruch. Eine die Auskunft erst ermöglichende Speicherung ist davon aber weder direkt noch analog erfasst. Eine Speicherungspflicht für Vorratsdaten lässt sich daraus für Internetprovider nicht ableiten.
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02. Juli 2009

Auf Zuruf bitte speichern!

Urteil des LG Hamburg vom 11.03.2009, Az.: 308 O 75/09 Löscht ein Accessprovider die Verkehrsdaten einer Verbindung sogleich nach dem Verbindungsende, sodass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nicht mehr verfügbar sind, so kann er verpflichtet werden, "auf Zuruf" die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zum Ende des Auskunftsverfahrens zu speichern und  vorzulegen. Dies setzt jedoch eine gewisse Organisation beim Accessprovider voraus, um bei Zuruf die entsprechenden Daten vorlegen zu können.
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17. März 2009

Keine Sperrung einer Internetseite mit rechtswidrigem Inhalt durch Access-Provider

Urteil des LG Hamburg vom 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08 Auch wenn ein Access-Provider grundsätzlich der Störerhaftung unterliegt, ist es für diesen nach Abwägung und unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen unzumutbar eine Internetseite sperren zu lassen, auf der für seine Kunden Inhalte mit urheberrechtsverletzenden Inhalten angeboten und runtergeladen werden können.
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