AGB-Klausel zur Fernabschaltung unwirksam
Eine AGB-Klausel, die dem Vermieter einer Autobatterie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Durch die Klausel erlangt der Vermieter nämlich Zugriff auf die Batterie und mittelbar auch den Zugriff auf das E-Fahrzeug, das für den Mieter infolge der Batteriesperrung nutzlos wird. Zwar besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Verhinderung der weiteren (Ab-)Nutzung der Mietsache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, dieses rechtfertigt jedoch aufgrund der gesetzlichen Risikoverteilung bei Mietverhältnissen keinen derartigen weiten Eingriff in die Rechtssphäre des Mieters, so der BGH bei seiner Urteilsbegründung.