Inhalte mit dem Schlagwort „angesprochene Verkehrskreise“

10. Oktober 2023

Werbung mit „Bekannt aus…“ muss auf redaktionelle Beiträge hinweisen

Bewertung mit einem Stern auf blauem Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 21.09.2023, Az.: 15 U 108/22

Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 1 UWG liegt vor, wenn damit geworben wird, aus benannten Medien bekannt zu sein, ohne dabei die Fundstellen zu nennen. Denn der angesprochene Verkehrskreis geht davon aus, dass der Werbende in den Medien redaktionell erwähnt wird und nicht in selbstgeschalteter Werbung. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 1 UWG liegt dagegen nicht vor, wenn nur mit einer durchschnittlichen Sternebewertung unter Angabe der höchstmöglichen Bewertung geworben wird, ohne aufzuschlüsseln, wie viele Bewertungen pro Sterneklasse abgegeben wurden. Es handelt sich dabei nämlich nicht unbedingt um eine wesentliche Information für den Verbraucher, da diesem in der Regel bewusst ist, dass sich eine Durchschnittsbewertung aus sowohl guten als auch schlechten Bewertungen zusammensetzen kann.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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09. September 2015

Verkauf von nachgeahmten „Le-Pliage“-Taschen unzulässig

Frau mit brauner Handtasche
Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2015, Az.: 4 U 32/14

Die Le-Pliage-Taschen der Marke Longchamp weisen wettbewerbliche Eigenart auf - wobei die Verkehrsauffassung zur Beurteilung dessen maßgeblich ist - und werden somit vor Nachahmungen geschützt. Für das Vorliegen einer Nachahmung ist auf die Übernahme der Elemente, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, abzustellen. Weiterhin kann eine Herkunftstäuschung angenommen werden, wenn der angesprochene Verkehrskreis den Eindruck einer Verwechslung mit dem Originalprodukt erhält.

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12. August 2014

Irreführende Hotel-Werbung mit 6 Sternen an der Außenfassade

Urteil des OLG Celle vom 15.07.2014; Az.: 13 U 76/14

Die Werbung eines Hotels an seiner Außenfassade mit 6 Sternen ist irreführend, wenn es nicht über ein entsprechendes Qualitätszeichen verfügt, welches den besonderen Komfort und die Qualität des Hotels in Form von Sternenkategorien werbend zum Ausdruck bringen soll.

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