Inhalte mit dem Schlagwort „Anzeige“

29. Oktober 2014

Werbeanzeigen müssen deutlich gekennzeichnet werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 78/13

Wird in einer Zeitschrift eine Werbeanzeige abgedruckt, so muss diese auch hinreichend als solche gekennzeichnet und der werbliche Charakter deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr unübersehbar klargestellt werden. Nicht ausreichend ist dabei, über eine dünne Trennlinie das Wort ‚Anzeige‘ in derart kleiner Schrift abzudrucken, dass dieses bei der Betrachtung nicht sofort wahrgenommen wird. Bei einer doppelseitigen Werbeanzeige liegt kein ausreichend deutlicher Hinweis auf Werbung vor, wenn das Wort ‚Anzeige‘ auf der rechten und damit erst auf der zweiten Seite des Artikels neben der Seitenzahl platziert wird.

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15. September 2014

„Sponsored by“ für die Kenntlichmachung einer Anzeige nicht ausreichend

Urteil des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Die Kenntlichmachung der Beiträge mit unscharfen Begriffen wie "sponsored by" reicht nicht aus, um den Anzeigencharakter der Veröffentlichungen zu verdeutlichen. Der werbliche Charakter einer Veröffentlichung muss für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Leser vielmehr bereits auf den ersten Blick erkennbar sein.

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19. August 2014

Zur Dringlichkeit im Eilverfahren bei der Verwendung fremder Marken

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 02.10.2013, Az.: 3-08 O 103/13

Für die Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren ist bei der Verwendung einer fremden Wortmarke in einer Google-AdWords-Anzeige, wodurch der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbundenheit zum Markeninhaber erweckt wird, grundsätzlich ausreichend, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens von der Markenverletzung Kenntnis hat. Eine Wissenszurechnung ist aber dann abzulehnen, wenn der Verstoß zwar aus dem Anhang einer Verbraucherbeschwerde hervorgeht, dies für die Bearbeitung der Beschwerde jedoch keine Bedeutung hat, weil diese selbst sich nicht mit der Verletzung befasst.

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04. August 2014

Keine Duldungspflicht des Mieters von Fotoaufnahmen für Wohnungsanzeige im Internet

Urteil des AG Steinfurt vom 10.04.2014, Az.: 21 C 987/13

Sollen für ein Exposé und eine Anzeige im Internet von den Innenräumen einer Wohnung Lichtbilder gefertigt und im Internet veröffentlicht werden, so ist der bisherige Mieter zur Duldung der Fertigung und Veröffentlichung durch den Vermieter nicht verpflichtet, da er durch diese in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dieser Eingriff ist auch nicht unerheblich, denn die Fotografien eröffnen einen Einblick in die Privatsphäre des Mieters und werden zudem einer unbestimmten Vielzahl von Betrachtern zugänglich gemacht.

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17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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03. April 2014

Bei einer Werbeanzeige ist auch die Angabe des Rechtsformzusatzes der Firma erforderlich

Urteil des OLG Köln vom 25.10.2013, Az.: 6 U 226/12

Als wesentliche Information in einer Anzeige sind neben der Anschrift und Identität des Gewerbebetreibenden auch sein Handelsname inkl. seiner Rechtsform als Bestandteil der Firma anzugeben. Der Verbraucher soll dadurch in der Lage sein, ohne Probleme Kontakt zum Unternehmen aufzunehmen sowie sich bereits vor Vertragsschluss über den Ruf des Unternehmens im Hinblick auf Potenz, Bonität und Haftung informieren zu können.

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11. Februar 2014

„Sponsored by“ verletzt Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen

Pressemitteilung Nr. 23/2014 vom 06.02.2014; Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung muss mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Ein anderer unscharfer Begriff wie auch die Kennzeichnung mit den Wörtern „sponsored by“ reiche nicht aus, um den Anzeigencharakter eines bestimmten Inhalts zu verdeutlichen.

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05. Februar 2014

Die Bezeichnung „Anzeige“ ist geeignet um auf den werbenden Charakter einer Webseite hinzudeuten

Urteil des OLG Köln vom 09.08.2013, Az.: 6 U 3/13

Eine mit Werbung versehene Webseite kann als Schleichwerbung angesehen werden, wenn der werbende Charakter nicht zu erwarten ist und zudem nicht als solcher gekennzeichnet wird. Eine Kennzeichnung mit dem Begriff „Anzeige“ kann insbesondere dann ausreichend sein dies kenntlich zu machen, wenn diese an erster Stelle erscheint, beim scrollen sozusagen mit wandert, gut sichtbar und durch eine Unterlegung hervorgehoben ist. Dadurch sorgt sie beim angesprochenen Webseiten Besucher dafür, dass er die Seite insgesamt kritischer betrachtet und erkennt, dass es sich um eine Werbeseite und gerade nicht um eine redaktionelle handelt.

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27. August 2013

Ärger für Mercedes‘ neues Flaggschiff: Irreführende Werbung mit geschönten Emissionswerten

Einstweilige Verfügung des LG Stuttgart vom 21.08.2013, Az.: 35 O 76/13 KfH Die Schwaben bewerben ihr vor wenigen Wochen erst präsentiertes Spitzenmodell S-Klasse stolz und in großem Umfang. Hierbei verwendeten sie jedoch CO2-Emissionsangaben, die inzwischen nicht mehr aktuell sind: Da die Motorenpalette um die AMG-Sportversionen erweitert wurde, sind die maximalen Emissionen gestiegen und die daraus resultierenden Effizienzklassen schlechter. Geschaltete Printkampagnen gaben dennoch die alten Höchstwerte wieder. Dies stufte das LG Stuttgart als unzulässige Irreführung der Verbraucher ein.
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28. August 2012

GOOD NEWS

Beschluss des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 2/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs "Anzeige" kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
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