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Inhalte mit dem Schlagwort „Aufnahmen“
10. September 2014 Urteil des OLG Koblenz vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13Werden intime Fotos während einer Beziehung in gegenseitigem Einverständnis angefertigt, so müssen diese nach Beendigung der Beziehung gelöscht werden, sofern einer der Ex-Partner dies wünscht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch den Widerruf einer Einwilligung in solche Fotografien, sofern der Kernbereich der Intimsphäre davon betroffen ist.
Weiterlesen 25. November 2009 Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 864/06
Informationen und Bilder, die etwa durch Hausfriedensbruch rechtswidrig erlangt wurden, dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Eine Ausnahme hiervon kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind. Die Veröffentlichung hängt dann davon ab, ob ihr Informationswert im konkreten Einzelfall dem Geheimhaltungsinteresse und der durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung überwiegt.
Weiterlesen 14. Oktober 2009 Urteil des LG Berlin vom 31.01.2008, Az.: 27 O 1000/07
Grundsätzlich kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob Bildnisse von sich verwendet und veröffentlicht werden. Dies gilt auch bei Filmaufnahmen. Fernsehsender, die Menschen filmen, müssen deren ausdrückliche Einwilligung einholen um das aufgenommene Material ausstrahlen zu dürfen. Es genügt dafür nicht, wenn eine Person Aufnahmen von sich duldet, für deren Veröffentlichung aber keine ausdrückliche Einwilligung abgibt. In Aufnahmen die dennoch gesendet werden, müssen Fernsehsender die Indentität der gefilmten Personen unkenntlich machen.
Weiterlesen 09. September 2009 Urteil des KG Berlin vom 13.07.2009, Az.: 24 U 81/08
Aufgrund zahlreicher Indizien kann im vorliegenden Fall hinreichend sicher darauf geschlossen werden, dass ein Sänger die Verwertungsrechte an bestimmten Musikwerken übertragen hat. Bei einer Rechteübertragung wurde mit angemessener Sorgfalt agiert, was die Betonung der Solisten in der Präambel zum Vertrag deutlich macht. In dem Vertrag wird betont, dass nur der Dirigent von der Übertragung der Rechte ausgenommen ist. Auch kein anderer an den Werken mitwirkender Künstler hat die Verwertung der Aufnahmen in Frage gestellt. Dies ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass alle Künstler ihre Rechte übertragen haben.
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