Einziehung eines Computers oder nachhaltige Datenlöschung
Urteil des OLG Celle vom 17.09.2008, Az.: 31 Ss 21/08
Eine Einziehung eines Computers steht zwar unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit, so dass möglicherweise eine Löschung der fraglichen Daten das weniger einschneidende Mittel ist. Allerdings ist eine Datenlöschung gesetzlich nicht vorgesehen, so dass ein nachhaltiges, dauerhaftes Löschen von Dateien ohne die Möglichkeit einer Wiederherstellung nicht ohne Weiteres zulässig ist.
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