Inhalte mit dem Schlagwort „Ausbildung“

25. März 2015

Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ ohne akademische Ausbildung ist irreführend

Mann will Golfball in das Loch schießen. Er befindet sich bei schönem Wetter auf dem Golfplatz
Urteil des LG Wuppertal vom 12.12.2014, Az.: 15 O 7/14

Die Verwendung des Begriffs „Diplom-Golflehrer“ zu Werbezwecken ohne eine entsprechende akademische Ausbildung ist irreführend und somit nach §§ 8 I, 3 Nr.1, 3, 5 II Nr.3 UWG zu unterlassen. Bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde durch die Verwendung des Begriffs „Diplom“, die Vorstellung einer besonderen Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium erweckt. Eine solche Titelführung begründet ein erhöhtes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten, den Ruf und die Zuverlässigkeit der entsprechenden Person, welches ohne die entsprechende akademische Ausbildung nicht zwangsläufig garantiert werden kann. Dabei ist es unerheblich, dass ein mit dem Golfsport vertrauter Interessent weiß, dass die Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ in Golfkreisen üblicherweise verwendet wird, um entsprechende Golffortbildungen und Qualifikationen zu bewerben, da der Großteil der angesprochenen Verkehrskreise nicht mit den Besonderheiten im Golfgeschäft vertraut ist und hinter dem Begriff „Diplom“ eine akademische Ausbildung vermutet.

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23. Juli 2013

Unsere Auszubildende Sabrina Sailer schließt erfolgreich ihre Ausbildung ab

Unsere Auszubildende Sabrina Sailer hat ihre Abschlussprüfung als eine der besten Absolventinnen bestanden. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
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22. Oktober 2012

Fristlose Kündigung eines Azubis wegen Beleidigung des Ausbilders bei Facebook

Pressemitteilung des LAG Hamm vom 10.10.2012, Az.: 3 Sa 644/12 Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wird sie ausgesprochen, weil ein Auszubildender seinen Arbeitgeber bei Facebook als „Ausbeuter“ und „Menschenschinder“ bezeichnet. Die Beleidigungen waren vorliegend einer Vielzahl von Menschen zugänglich. Darüber hinaus konnte sich der Azubi nicht auf Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses berufen, da er bereits 26 Jahre alt war.
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26. Juli 2012

Unsere Auszubildende Simone Länger ist „sehr gut“

Mit der Gesamtnote 1 und als eine der besten Absolventen Bayerns bestand unsere Auszubildende Simone Länger ihre Abschlussprüfung. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
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