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16. August 2010

Nicht jede Verwendung eines fremden Patents ist auch eine Verletzung

Urteil des LG Mannheim vom 12.02.2010, Az.: 7 O 84/09 Wendet ein Ausführungsverfahren nur unwesentliche Elemente eines fremden Verfahrens an, wird das fremde Verfahrenspatent nicht verletzt. Unwesentlich sind Elemente, die nicht zum Leistungsergebnis des geschützten Verfahrens beitragen, sondern nur dessen Objekt sind. Der Verwender eines fremden Patents verletzt dieses in subjektiver Hinsicht nur, wenn er gegen eine Rechtspflicht verstößt, die dem Schutz des Patents dient.
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