Inhalte mit dem Schlagwort „Aussage“

28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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29. September 2014

Zur Abgrenzung einer ehrverletzenden „verdeckten Aussage“ von der Mitteilung von Fakten

Beschluss des AG Bad Segeberg vom 10.04.2014, Az.: 17a C 49/14

Ein Eintrag in einem Internetforum, der lediglich die Mitteilung einzelner Fakten enthält, aus denen die Leser eigene Schlüsse ziehen können, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine ehrverletzende Äußerung in Form einer sogenannten "verdeckten Aussage" dar. Eine "verdeckte Aussage" ist dadurch gekennzeichnet, dass der Autor dem Leser durch das Zusammenspiel offener Äußerungen eine unabweisliche Schlussfolgerung nahe legt und eine zusätzliche Sachaussage trifft, die gegebenenfalls eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung darstellen kann.

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28. April 2010

Tierapotheke – aber nur mit Zulassung

OLG Stuttgart Urteil vom 20.08.2009, Az.: 2 U 21/09 Wirbt ein Internetshop mit der Aussage "Ihre 24 h Internet Tierapotheke" geht ein wettbewerbsrechtlich relevanter Teil des Verkehrskreises davon aus, dass es sich hierbei um eine zugelassene Apotheke handelt, die Arzneimittel für den Veterinärbereich vertreibt. Diese Werbung ist daher als irreführend und somit als unlauter anzusehen, wenn der Apotheke eine entsprechende Zulassung fehlt.
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15. Juni 2009

Einseitig „belauscht“

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.04.2009, Az.: 12 U 196/08

Das Mithören von Telefongesprächen durch Dritte, ohne dass der Gesprächspartner davon weiß, die Vernehmung des Dritten als Zeugen und die Verwertung der Aussage verletzen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht am eigenen gesprochenen Wort als Teil des Persönlichkeitsrechts. Der Schutz entfällt, wenn unerwünschte Hörer in unmittelbarer Nähe übersehen werden oder die Lautstärke falsch eingeschätzt wird. Sagt der Zeuge aber allein über die mitgehörten Worte des Anrufers aus, werden die Rechte des Angerufenen nicht verletzt.

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