Inhalte mit dem Schlagwort „Ausschlussfrist“

16. März 2011

„Wiener Griessler“ wird gelöscht

Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 25 W (pat) 216/09 Die Bitte um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Markenlöschungsantrag kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden. Ein Widerspruch muss nicht als solcher bezeichnet werden, es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Markeninhaber sich gegen die Markenlöschung wehren wird. Dies ist bei der Bitte um Fristverlängerung regelmäßig nicht der Fall. Die Stellungnahmefrist ist überdies eine Ausschlussfrist und kann daher nicht verlängert werden.
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