Inhalte mit dem Schlagwort „Autohaus“

25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

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17. Oktober 2019

Autokauf im Internet kein Fernabsatzvertrag

Autos online suchen
Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 1.10.2019, Az.: 2 O 683/19

Ein auf einer entsprechenden Internetplattform inseriertes Kraftfahrzeug, welches beim Autohaus selbst abgeholt werden muss, stellt nicht automatisch einen Fernabsatzvertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht für den Verbraucher dar. Allein die Abwicklung des Geschäfts über Internet und Telefon indiziert keinen Fernabsatzvertrag, der für ein Widerrufsrecht nötig gewesen wäre. Das Gericht sieht als Voraussetzung für einen Fernabsatzvertrag, dass ein organisiertes Fernabsatzsystem mit einem organisiertem Versand der Ware vorhanden ist, was hier nicht der Fall ist, da die Frau das Fahrzeug selbst abholen musste. Wann der Kaufvertrag geschlossen wurde, ob vor oder erst bei der Abholung, ist unerheblich.

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25. Juli 2017

Formvorgaben bei Informationen gem. § 5 PKW-EnVKV

Energiekennzeichnung Auto
Urteil des LG Bamberg vom 16.05.2017, Az.: 1 HK O 3/17

Wer neue PKWs bewirbt, muss Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die offiziellen CO2-Emissionen des betreffenden Modells machen. Die Informationen müssen sich jedoch nicht unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden. Wenn Finanzierungs- oder andere Werbehinweise nicht hervorgehoben werden, müssen auch die Kraftstoff- und CO2-Angaben nicht hervorgehoben werden.

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