Einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr, vertreten durch die Kanzlei Baek Law, wird aufgehoben
Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12 Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen.
Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
Weiterlesen