Beamtenstatus und Table-Dancing im Internet
Beschluss des VG Stuttgart vom 18.02.2009, Az.: 9 K 384/09
Während der Entscheidung über die Eignung als Beamte kann sich die Behörde des Internets zum Abruf von Informationen über den Bewerber bedienen. Zweifel an der charakterlichen Eignung können durch Table-Dance-Einlagen im Internet entstehen, auch wenn die Fotos unverzüglich gelöscht werden.
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