Inhalte mit dem Schlagwort „Behandlung“

04. Oktober 2019

Alkoholkater = „Krankheit“?

Fotolia_288393810: Frau vor einem Laptop mit einer Brille in der einen Hand fasst sich an die Stirn.
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.09.2019, Az.: 6 U 114/18

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. führte aus, dass es sich bei einem Alkoholkater um eine Krankheit handelt. Dies vor allem deshalb, da der medizinische Begriff der Krankheit weit ausgelegt werde. Demnach handelt es sich auch bei den typischen Symptomen eines Alkoholkaters - Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen – um eine vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit des menschlichen Körpers, die heilungsbedürftig ist. Ein Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln warb vor allem mit einem Produkt, das einen Kater vorbeugen oder lindern sollte. Laut OLG unter Verweis auf die Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Werbeaussagen über Lebensmittel nicht den Hinweis enthalten, dass sie zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten eingesetzt werden.

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21. August 2015

Wettbewerbswidrige Werbeaussage für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms

Kleiner Junge auf einer Liege beim Physiotherapeuten
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015; Az.: I-20 U 160/14

Die Werbung eines Physiotherapeuten für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms im Kindes- und Jugendalter ist zu untersagen. Grund dafür ist, dass die Bewerbung fachliche auf die Gesundheit bezogene Aussagen enthält, die jedoch mangels wissenschaftlicher Feststellung irreführend sind.

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09. Juli 2013

Unzulässige Arzneimittelwerbung

Urteil des OLG Hamburg vom 18.04.2013, Az.: 3 U 142/11 Ein Arzneimittel darf nicht mit einer durch Studien belegten positiven Wirkung beworben werden, wenn nur die Stoffgruppe, der das Medikament zugehört durch die Studien mit positiven Resultaten belegt wird.
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