Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen
Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08
Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.