Inhalte mit dem Schlagwort „Beiträge“

27. September 2021 Top-Urteil

Nicht alle Instagram Posts müssen mit dem Tag „Werbung“ gekennzeichnet werden

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des des BGH vom 09.09.2021, Az.: I ZR 126/20

In den Fällen von drei Influencerinnen entschied der BGH darüber, ob bei der Nutzung von Tap-Tags, die Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn sie einen „übertrieben werblichen“ Gesamteindruck vermitteln. Das muss bei Tap-Tags nicht immer der Fall sein und muss individuell festgestellt werden. Jedoch ist beispielsweise eine Verlinkung zur Herstellerseite eines Produkts ein starkes Indiz für einen solchen werblichen Überschuss.

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28. August 2020

Influencerin muss Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen

Junge Frau hält zwei mit "FollowW und "Like" beschriftete Schilder in der Hand
Urteil des OLG Hamburg vom 02.07.2020, Az.: 15 U 142/19

Eine Influencerin hat vor dem OLG Hamburg Recht bekommen und muss nun gewisse Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen. Zuletzt hatte bereits Cathy Hummels in einem ähnlichen Rechtsstreit einen Sieg vor dem OLG München erzielt. Das hanseatische Oberlandesgericht bewertete die dem Streit zugrundeliegenden Beiträge der Influencerin zwar als geschäftliche Handlungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es läge jedoch keine wettbewerbswidrige Handlung gemäß § 5 a Abs. 6 UWG vor, da aufgrund der Anzahl der Follower der Influencerin ausgeschlossen sei, dass die Verbraucher den kommerziellen Zweck der Postings nicht erkennen würden.

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23. März 2017

Suchmaschinenbetreiber sind nicht zur Überprüfung eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet

Frau benutzt Suchmaschine auf Tablet
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.12.2016, Az.: 6 U 2/15

Suchmaschinenbetreiber sind nicht verpflichtet ihrerseits von Dritten ins Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. Es sind auch dann keine Ansprüche zu bejahen, wenn die Beiträge tatsächlich eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge hätten. Die Pflichten der Suchmaschinenbetreiber sind gewahrt, soweit der konkrete Link zu dem Beitrag als Suchergebnis gesperrt wird. Eine Haftung liegt nur bei einem konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vor.

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14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegenüber Betreiber eines Internetforums

Pressemitteilung Nr. 11/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10

Stellt eine Privatperson oder ein Unternehmen fest, dass in Internetforen über sie diffamierend oder geschäftsschädigend berichtet wird, können sie einen Anspruch auf Entfernung der betreffenden Beiträge haben. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreiber des Forums, um die Kontaktdaten des Verfassers festzustellen, haben diese aber nicht, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Lediglich im Rahmen eines strafrechtlichten Ermittlungsverfahrens könnten die gewünschten Auskünfte erlangt werden.
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