Nicht alle Instagram Posts müssen mit dem Tag „Werbung“ gekennzeichnet werden

In den Fällen von drei Influencerinnen entschied der BGH darüber, ob bei der Nutzung von Tap-Tags, die Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn sie einen „übertrieben werblichen“ Gesamteindruck vermitteln. Das muss bei Tap-Tags nicht immer der Fall sein und muss individuell festgestellt werden. Jedoch ist beispielsweise eine Verlinkung zur Herstellerseite eines Produkts ein starkes Indiz für einen solchen werblichen Überschuss.