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14. November 2013 Beschluss des BPatG vom 29.10.2013, Az.: 33 W (pat) 1/12 Die Wortmarke "Turm-Haus" kann nicht als Marke im Bereich des Bauwesens eingetragen werden, da der Bezeichnung "Turm-Haus" sowohl beschreibender Charakter zukommt, als auch jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Außerdem besteht ein Freihaltebedürfnis des Begriffs zugunsten der Mitbewerber, da "Turm-Haus" als Fachbegriff auf einen bestimmten Haustyp hinweist.
Weiterlesen 18. Dezember 2009 Beschluss des BPatG vom 25.06.2009, Az.: 30 W (pat) 11/08 Sind Markenbestandteile nicht eindeutig sondern mehrdeutig beschreibend, und kann ihnen somit keine spezifische beschreibende Wirkung zugeschrieben werden, so gilt kein Freihaltungsbedürfnis. Desweiteren ist der Markennahme in seiner Gesamtheit zu betrachten, da der Verkehr ihn auch i.d.R. vollständig und nicht nur bruchstückhaft wahrnimmt. Er schafft somit eine eigenen Marken-Identifikationswirkung.
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