Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens eines Neuro-Spine-Centers
Zwischen zwei Kombinationsmarken besteht Verwechslungsgefahr, wenn der ähnliche Teil der Marken jeweils den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile zurücktreten. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Zeichen mit stark beschreibendem Anklang, wie hier „Neuro-Spine-Center“, mit dem Eigennamen eines Arztes versehen wird, da Familiennamen besondere Unterscheidungskraft besitzen. Der Schutz des Kennzeichens einer Arztpraxis beschränkt sich auf den Raum, der vom angesprochenen Verkehr als Einzugsgebiet der Praxis angesehen wird.