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29. September 2017 Top-Urteil

BGH: Google-Bildersuche verletzt keine Urheberrechte

fiktiver Laptop, auf dem die Google-Startseite angezeigt wird
Pressemitteilung Nr. 146/2017 zum Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Die Anzeige urheberrechtlich geschützter Fotos in Form kleiner Vorschaubilder seitens Google verletzt laut BGH keine Urheberrechte. Das gilt auch bei Anzeige von rechtswidrig durch Dritte veröffentlichten Bildern. Vom Anbieter einer Bilderrechercheseite kann nicht erwartet werden, zu überprüfen, ob die von der Suchmaschine automatisch gefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet gestellt wurden, bevor er sie als Vorschaubilder wiedergibt. Dies gilt insbesondere, wenn die Suchmaschine Fotos auf frei zugänglichen Internetseiten findet.

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20. März 2018

Anhörungsrüge gegen Urteil zur Google-Bildersuche bleibt erfolglos

Taste Bildersuche auf Tastatur mit drückendem Finger
Beschluss des BGH vom 22.02.2018, Az.: I ZR 11/16

Der BGH hat eine Anhörungsrüge gegen das Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Vorschaubildern im Rahmen der Google-Bildersuche zurückgewiesen. Im vorangegangenen Urteil hatte der BGH entschieden, dass die Anzeige urheberrechtlich geschützter Fotos in Form kleiner Vorschaubilder urheberrechtlich unbedenklich ist, auch wenn es sich dabei um rechtswidrig durch Dritte veröffentlichte Bilder handelt. Zwar gebe es mittlerweile marktgängige Bilderkennungssoftware, die eine einzelfallbezogene Filterung von Suchergebnissen vor der Wiedergabe in einer Vorschaubildanzeige technisch möglich mache. Allerdings hat die Klägerin nicht dargelegt, in welcher Weise die Beklagte durch den Einsatz einer solchen Software den Zugriff auf bestimmte Vorschaubilder hätte unterbinden können.

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