Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich
Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11
Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.