Inhalte mit dem Schlagwort „brief“

04. März 2014

Kündigung bei Online-Dating-Portal muss per E-Mail möglich sein

Urteil des LG München I vom 30.01.2014, Az.: 12 O 18571/13

Ein Online-Dating-Portal kann seinen Mitgliedern für die Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft weder die Schriftform aufzwingen, noch auf Nennung spezieller Daten wie Benutzername, Kundennummer oder Vorgangsnummer bestehen. Diese übersteigerten Formerfordernisse an eine Kündigung benachteiligen den Kunden unangemessen und machen die Regelung unwirksam. Dies gilt nicht zuletzt auch deswegen, weil unter Berücksichtigung des Vertragstyps – eines Vertrags, der im Internet abgeschlossen und durchgeführt wird – die Abgabe einer Kündigungserklärung erschwert werde.

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07. März 2011

Anwaltliches Vertretenmüssen von Fristversäumnissen

Beschluss des HansOLG Bremen vom 31.08.2010, Az.: 3 U 41/10

Werden zuverlässige Angestellte explizit zur Wahrung von Fristen ermahnt und erfolgt darüber hinaus eine wirksame Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, auf Grundlage eines parallel hierzu geführten Fristenbuches, hat ein Anwalt das Versäumnis jener Mitarbeiter nicht zu verschulden. Bei fristwahrenden Übertragungen per Telefax darf eine vermerkte Frist erst dann gelöscht werden, wenn ein gedruckter Einzelnachweis vom Telefax des Absenders vorliegt, der die ordnungsgemäße Übertragung belegt.
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22. September 2009

Alte oder neue Kanzlei?

Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2009, Az.: 4 U 109/09

Verwendet eine neu etablierte Anwaltskanzlei einen Briefkopf oder eine Internetseite in fast identischer Form wie eine aufgelöste Anwaltsgesellschaft, nur weil einer der Gründer der früheren Sozietät angehörte, ist darin eine widerrechtliche Irreführung zu sehen. Denn dadurch erscheint bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck, die aufgelöste Kanzlei bestehe weiterhin.
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12. Juni 2009

ostsee – POST?!

Urteil des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZR 78/06

a) Das Interesse von Wettbewerbern an der Benutzung eines beschreibenden Begriffs ist nicht bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens, sondern bei der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG und beim Schutz bekannter Kennzeichen im Rahmen des Merkmals "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu berücksichtigen.

b) Die Marke "POST" ist für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens als glatt beschreibender Begriff bei einem Durchsetzungsgrad von über 80% nicht überdurchschnittlich kennzeichnungskräftig. (...)

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