Werbung in Telefonbüchern
Urteil des BGH vom 31.01.2012, Az.: KZR 65/10
In der zeitlich späteren Überlassung von Anzeigenpreislisten eines Telefonbuchverlegers an eine Werbeagentur liegt keine unbillige Behinderung. Die klagende Werbeagentur wurde gegenüber gleichartigen Unternehmen nicht unterschiedlich behandelt.