Inhalte mit dem Schlagwort „Datenübermittlung“

30. Mai 2025

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Postpaid-Mobilfunkverträgen

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des OLG Bamberg vom 05.05.2025, Az.: 4 U 120/24 e

Die Weitergabe von Positivdaten durch einen Mobilfunkanbieter im Rahmen eines Postpaid-Mobiltelefonvertrags an die Schufa stellt eine Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) dar, die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt ist. Somit entstehen hierdurch keine Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche. Grund hierfür ist u.a., dass die Betrugsprävention des Mobilfunkanbieters als berechtigtes Interesse anzuerkennen ist und auch keine Grundrechte, Interessen oder Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Denn weder liegen sensible Daten vor, noch ist ein negativer Ausfluss auf die Kreditwürdigkeit zu befürchten, stellte das OLG Bamberg in seinem Urteil klar.

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13. Januar 2025

EU-Kommission muss wegen Datenschutzverstoß Schadensersatz zahlen

Schadensersatz-Stempel auf Zettel über Geldscheinen.
Urteil des EuG vom 08.01.2024, Az.: T-354/22

Da die EU-Kommission auf der, mittlerweile nicht mehr erreichbaren, Webseite Zukunft Europas die Option „Mit Facebook anmelden“ anbot und dabei Nutzerdaten in die USA übermittelt wurden, muss sie nun 400 Euro Schadensersatz an einen Deutschen zahlen. Das Gericht der Europäischen Union bejahte den geltend gemachten Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens. Der Betroffene könne sich nicht sicher sein, wie seine personenbezogenen Daten, vor allem seine IP-Adresse, verarbeitet werden. Den übrigen Klageanträgen wurde nicht stattgegeben.

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22. Februar 2022

Cookiedienst Vereinbarkeit mit DSGVO nicht im Eilverfahren beurteilbar

Cookie auf einer Laptop-Tastatur
Beschluss des VGH Hessen vom 17.01.2022, Az.: 10 B 2486/21

Der Antragsteller, der sich gegen die Nutzung von Cookies im Rahmen einer Website wendet, besitzt keinen Anordnungsgrund. Er begehrt mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Regelung, die der im Klageverfahren zu erlangenden Regelung gleichkäme, so dass hierin eine jedenfalls zeitweilige Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen ist.

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

Smartphone ist durch Social Media vernetzt
Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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06. Juli 2017 Kommentar

Kindeswohlgefährdung durch WhatsApp: Mutter muss schriftliche Zustimmungen einholen

Mutter sitzt mit ihrem Kind beim Essen; die Tochter starrt auf ihr Smartphone, die Mutter schaut traurig
Kommentar zum Beschluss des AG Bad-Hersfeld vom 20.03.2017, Az.: F 111/17 EASO

Infolge der zunehmenden Technisierung kommen junge Menschen immer früher mit digitalen Medien in Berührung. So ist es heute nicht ungewöhnlich, wenn bereits Zehnjährige ein Smartphone besitzen und dadurch Zugriff auf das Internet und die damit verbundenen Dienste haben. Zwar können Instant-Messenger, wie etwa „WhatsApp“, die Kommunikation zu Freunden oder Verwandten fördern. Das AG Bad-Hersfeld sieht allerdings eher die Schattenseiten des Kurznachrichtendienstes und nimmt die Sorgeberechtigten in einem aktuellen Urteil in die Pflicht.

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30. September 2016

Samsung muss über Datenübermittlung bei Smart-TV Geräten aufklären

Fernseher mit Fernbedienung SmartTV
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Der Hersteller Samsung muss Käufer von Smart-TV Fernsehern auf die Gefahr hinweisen, dass bei Anschluss des Geräts an das Internet personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden können. Eine solche Information ist erforderlich, da es für den Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist, dass auch ohne Nutzung der Internetfunktion bereits allein durch den Anschluss an das Internet oder durch die Nutzung der HbbTV-Funktion eine Datenerhebung in Form von IP-Adressen möglich ist. Eine Darstellung von AGB und Datenschutzerklärungen, die jeweils mehr als 50 Bildschirmseiten umfassen und nicht hinreichend lesefreundlich gestaltet sind, ist unzumutbar.

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28. Juni 2016

Unzulässige Datenschutzbestimmungen bei Samsung Fernsehern

Fernseher mit Fernbedienung SmartTV
Pressemitteilung des LG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Samsung muss die Käufer seiner mit „Smart-TV“ und/oder „HbbTV“ ausgestatteten Fernseher über die mögliche Übertragung personenbezogener Daten an Dritte in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Internet-Funktionalität vom Kunden überhaupt nicht genutzt wird, da personenbezogene Daten wie z.B. IP-Adressen trotzdem unbemerkt erhoben werden können. Die Belehrung über den Umfang der Datenermittlung muss dabei für den Verbraucher transparent und ausreichend bestimmt sein. Unzumutbar ist hingegen, den Kunden hierüber lediglich im Rahmen der AGB und einer Datenschutzerklärung auf über 50 unübersichtlichen Bildschirmseiten zu informieren. Über die generelle Zulässigkeit einer solchen Datenübermittlung wurde vorliegend jedoch nicht entschieden, da sich die Klage gegen die Samsung Electronics GmbH in Deutschland richtete, etwaige Daten hingegen lediglich an die südkoreanische Konzernmutter sowie den ausländischen HbbTV-Betreiber übermittelt werden.

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10. November 2015

Datenübermittlung zwischen Behörden löst Informationspflichten aus

Persönliche Daten, die im Rahmen eines Formulars angegeben werden sollen
Urteil des EuGH vom 01.10.2015, Az.: C-201/14

Die Art. 10, 11 und 13 der Richtlinie 95/46/EG sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Maßnahme entgegenstehen, die die Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats an eine andere Verwaltungsbehörde und die anschließende Verarbeitung der Daten erlaubt, ohne dass die betroffenen Personen von der Übermittlung und der Verarbeitung unterrichtet wurden. Die Ausnahmeregelung des Art. 13 der Richtlinie 95/46 setzt voraus, dass eine solche Beschränkung zur Wahrung wichtiger wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen notwendig ist und durch Rechtsvorschriften vorgenommen wird.

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17. September 2014

Keine mutmaßliche Einwilligung für E-Mail-Werbung für Fortbildung

Urteil des AG Leipzig vom 18.07.2014, Az.: 107 C 2154/14

Bei einem Rechtsanwalt kann aus der berufsrechtlichen Verpflichtung zur Fortbildung gem. § 43a Abs. 6 BRAGO keine mutmaßliche Einwilligung zum Versand von E-Mail-Werbung für Fortbildungen hergeleitet werden. Es ist ausschließlich Sache des Rechtsanwalts, wie und auf welcher Weise er sich fortbildet. Bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch genügt es im Übrigen, wenn aus den Umständen konkludent ersichtlich ist, ob eine Datenübermittlung an einen Dritten stattgefunden hat oder nicht.

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