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29. Januar 2024

Gericht der Europäischen Union bestätigt: Unionsmarke „Diego Maradona“ wird nicht auf Sattvica übertragen

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 07.11.2023, Az.: T-299/22

Die argentinische Gesellschaft „Sattvica“ des ehemaligen Anwalts von Diego Maradona hatte nach dessen Tod auf Grundlage zweier Dokumente den Rechtsübergang der Wortmarke zu ihren Gunsten beantragt. Die zunächst erfolgte Eintragung wurde nach Anhörung der Erben Maradonas für ungültig erklärt und das EUIPO stellte fest, dass „Sattvica“ keine Nachweise für einen Rechtsübergang eingereicht habe. Diese Entscheidung bekräftigte das EuG, da formal keine rechtsgeschäftliche Markenübertragung im Rahmen eines Vertrages zwischen „Sattvica“ und Maradona vorläge.

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