Inhalte mit dem Schlagwort „Dienstanbieter“

02. Juni 2017

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei unautorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein „Pay by Call-Verfahren“

100-Euro-Scheine fliegen aus Smartphone
Urteil des BGH vom 06.04.2017, Az.: III ZR 368/16

1. Die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Verfügung des Vorsitzenden bedarf keiner Unterschrift.

2. § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG findet auf Zahlungsdienste keine Anwendung, auch wenn die Zahlung über eine Premiumdienstnummer veranlasst wurde und die Abrechnung über die Telefonrechnung erfolgen soll. Eine solche Nutzung des Telefonanschlusses durch einen Dritten wird dem Anschlussinhaber deshalb nicht über § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG zugerechnet.

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06. August 2014

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer in Impressum unzulässig

Urteil des LG Frankfurt vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12

Online-Händler sind im Rahmen des §5 I Nr.2 TMG dazu verpflichtet im Impressum neben der Angabe der Emailadresse dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, denn die damit verbundenen Kosten können viele Kunden von einer Kontaktaufnahme abhalten. Außerdem widerspricht es den Zielen der RL 2001/31/EG, wenn durch die Angabe einer gebührenpflichtigen Telefonnummer zusätzlich Gewinn erzielt wird, ohne dem Verbraucher eine angemessene Gegenleistung anzubieten.

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01. August 2014

Zur Beweislast eines Dienstanbieters für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen

Urteil des LG Bonn vom 12.03.2014, Az.: 5 S 180/13

Einem Anbieter von Telekommunikationsleistungen obliegt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens. Die mehrfache Beanstandung des Inhalts der Rechnungen durch den Kunden gibt dem Anbieter Anlass zu einer technischen Vollprüfung iSd § 45 Abs. 1 S. 2 TKG. Verbindungsentgelte sind - wenn überhaupt- erst nach Vorlage der Prüfergebnisse fällig.

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11. Februar 2013

Impressumspflicht gilt auch für gewerbsmäßigen Facebook-Auftritt

Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12

Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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08. Februar 2011

Abmahnung ohne Bilder ist u.U. nicht geeignet Prüfungspflichten auszulösen

Beschluss des OLG Hamburg vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10

Ein Dienstanbieter bzw. Forenbetreiber, der durch eine Abmahnung als Störer in Anspruch genommen werden soll, muss durch die Abmahnung erkennen können, welche seiner Mitglieder eine Rechtsverletzung begangen haben. Zudem muss er durch die Abmahnung über die Art der Rechtsverletzung und das geschützte Objekt, auf welches sich die Rechtverletzung bezieht, informiert werden. Werden urheberrechtlich geschützte grafische Gestaltungen beanstandet, setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten voraus, dass er Kenntnis über das konkrete Erscheinungsbild des Schutzobjektes hat.
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