Inhalte mit dem Schlagwort „Domainrecht-Namensrecht“
baslerhaarkosmetik.de – Und der Admin-C haftet doch
Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.
kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann
Der Anspruch auf Freigabe einer Domain gilt auch dann, wenn eine Registrierung der Domain vor dem Erwerb bzw. dem Entstehen der Rechte am Namen einer Domain erfolgt, wenn das Interesse des Namensinhabers gegenüber dem des Domaininhabers vorgeht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber der Namensinhaberin den Domainnamen während der Gründungsphase selbst vorgeschlagen hatte und aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis das berechtigte Vertrauen bestand, dass der Domaininhaber nicht selbst die Domain nutzen würde.
kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann
Die Registrierung einer Domain bewegt sich in einem juristischen Minenfeld. Das erfahren Inhaber von Domains besonders drastisch, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten. Andererseits haben Rechtinhaber verständlicher Weise ein großes Interesse daran Inhaber der Rechte verletzenden Domain zu werden. Regelmäßig wird daher vom Rechteinhaber die Übertragung der Domain oder zumindest die Löschung („Freigabe“) der Domain gefordert, da meist der Erhalt der Domain der Hintergrund der Geltendmachung von Rechten ist.