Freie Benutzung einer Pressefotografie
Urteil des LG Hamburg vom 14.11.2008, Az.: 308 O 114/08
Eine freie Benutzung einer Fotografie setzt eine Eigenart des neuen Werkes mit eigenpersönlichen Zügen voraus. Die prägende Kraft eines Lichtbildes entsteht aus einer Kombination von Zeitpunkt, Blickwinkel und Belichtung der Aufnahme. Motive, die lediglich auf fotografischem Glück beruhen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehemen kann, unterfallen nicht dem urheberrechtlichen Schutz.
WeiterlesenEine freie Benutzung einer Fotografie setzt eine Eigenart des neuen Werkes mit eigenpersönlichen Zügen voraus. Die prägende Kraft eines Lichtbildes entsteht aus einer Kombination von Zeitpunkt, Blickwinkel und Belichtung der Aufnahme. Motive, die lediglich auf fotografischem Glück beruhen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehemen kann, unterfallen nicht dem urheberrechtlichen Schutz.