Rechtmäßigkeit der automatisierten Kennzeichenerfassung von Kfz in Bayern

Das automatisierte Erfassen von Kraftfahrzeugkennzeichen in Bayern durch automatischen Serienabgleich ist nicht rechtswidrig. Es liegt dadurch kein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor, da das Kennzeichen nach einer erfolglosen Übereinstimmungsprüfung ohne die Identifizierung des Halters sofort gelöscht und nicht in der polizeilichen Fahndungsdatei gespeichert wird.