Gemeinschaftswortmarke „Deutsche BKK“
Urteil des EuG vom 11.02.2010, Az.: T-289/08
Die Gemeinschaftswortmarke "Deutsche BKK" ist aufgrund ihres beschreibenden Charakters und mangels Unterscheidungskraft für den Bereich des Versicherungswesens nicht eintragungsfähig, so das EuG.